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Allgemeine Geschäftsbedingungen der PlanetCreativ:

A. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der PlanetCreativ GBR Werbeagentur, im Weiteren als Agentur bezeichnet, gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenreden besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Sollten einzelne Bestimmungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der, unter ihrer Zugrundelegung, geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am Nächsten kommt, zu ersetzen.

B. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbaren Leistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind grundsätzlich freibleibend. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

C. Leistungen und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse – in Form von Teilzahlungen in der Höhe von mindestens 1/3 der gesamten Auftragssumme bei Dienstleistungen und mindestens ½ der gesamten Auftragssumme bei Produktionen – zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen (z.B. Kosten für Botendienste, Taxi), sind vom Kunden zu ersetzen. Diese Fremdkosten werden für Organisation und Abwicklung mit einem Aufschlag von 15 % Agenturprovision verrechnet. Kostenvoranschläge der Agentur sind prinzipiell unverbindlich. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine Vergütung (Abstandshonorar) in Höhe von 2/3 der angefallenen Kosten. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an dieser Arbeit keinerlei Rechte. Nicht vollständig ausgeführte Konzepte, ausgeführte Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

D. Präsentation
Für die Teilnahme an einer Präsentation entsteht für den Interessenten/Kunden kein finanzieller Aufwand, außer dies ist explizit vorher zwischen Agentur und Kunde vereinbart worden. Werden die, im Zuge einer Präsentation an den Kunden eingebrachte Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben, nicht für diesen Kunden verwendet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur oder vorheriger Kostenregelung (Buy-Out-Gebühren) nicht zulässig.

E. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeiten für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Kunde selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Alle beteiligten Parteien verpflichten sich darüber hinaus, absoluten Kundenschutz zu waren und keine direkten Geschäfte mit den Zulieferern der Agentur abzuschließen oder umgekehrt. Wird dies dennoch festgestellt, können Agenturseitig Regressansprüche über den entgangenen Gewinn geltend gemacht werden.

F. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur (z.B. Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Layouts, Reinzeichnungen, Negative, Dias, Datenfiles, konkrete Maßnahmen, etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschl. Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und ausschließlich in Deutschland für die vertraglich vereinbarte Dauer nutzen.
Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte, angemessenen Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 10 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.



 


PLANETCREATIV GBR  •  PILLENREUTHER STR. 13  •  90459 NÜRNBERG

 




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