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G. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

H. Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen, und binnen zwei Tagen schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Werden durchzuführende Leistungen und Maßnahmen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an die Agentur herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Kunden auf Grundlage der Besprechungsprotokolle der Agentur. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit dieser Leistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

I. Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbaren Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat (je nach ursprünglichen Projektvolumen). Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei beauftragen Dritten der Agentur – entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Diese werden zeitnah nach Kenntnisnahme durch die Agentur dem Kunden mitgeteilt. Kundenseitige Verzögerungen (z.B. durch Verzögerung bei Freigaben, etc.) gehen nicht zu Lasten der Agentur.

J. Zahlung
Honorarnoten der Agentur sind sofort nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung durch den Kunden gelten Mahngebühren, in der Höhe von 5,-- Euro für die erste Mahnung sowie Verzugszinsen bei Zahlungsverzögerungen, als vereinbart. Sollte trotz Zahlungserinnerung und/oder Mahnung kein Zahlungseingang bei der Agentur zu verzeichnen sein, wird die Rechnung über Rechtsanwalt bzw. Inkassodienst eingefordert. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Annahmeverweigerungen entbinden nicht von der Auftragserfüllung. Bei kundenseitigen Projektverzögerungen (z.B. kein feedback bzw. Erledigung des nächsten Projektschritts seitens des Kunden innerhalb von max. 14 Tagen,) kann die Agentur den vollen Betrag des Auftrages in Rechnung stellen. Das Projekt wird einstweilen eingestellt und dem Kunden der dann aktuelle Ist-Stand seines Projektes zur Verfügung gestellt. Erst nach Vereinbarung zu einer neuen Terminplanung wird die Projektarbeit erneut aufgenommen werden. Die Agentur ist nicht gezwungen, nach Terminverschiebungen seitens des Kunden, sofort am Projekt weiterzuarbeiten. Erst nach Abstimmung mit den anderen aktuell laufenden Projekten, kann eine neue Timeline kommuniziert werden.

K. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen, innerhalb von 3 Tagen nach Leistung durch die Agentur, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Ebenso können keine Schadenersatzforderung seitens des Kunden geltend gemacht werden, die sich auf Dritte (Zulieferer) beziehen. Für die Leistungen, die von Dritten durchgeführt werden (z.B. Druckereien, Händler, etc.) kann die Agentur keine Haftung übernehmen – sie bezieht sich beim Weiterverkauf ausschließlich auf die Angaben seitens des Herstellers.

L. Haftung
Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen, Vorschriften bei von der Agentur vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen ist ausdrücklich der Kunde selbst verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine, von der Agentur vorgeschlagene Leistung oder Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund von vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen der Agentur gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nach gekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer von der Agentur vorgeschlagenen Leistung oder Maßnahme die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile einschließlich immaterieller Schäden zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

M. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Agentur, auf die Frage eines gültigen zustande gekommenen Vertrages, sowie seiner Vor- und Nachwirkungen, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

N. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Nürnberg.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenen Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht, anzurufen.


 


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